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Diskussionsseite zur Gartenhütte

1. Die Gartenhütte muss als "Bauwerk" im Baurechtlichen Sinne angesehen werden, sie darf nicht auf diesem Flurstück stehen und muss deshalb abgebrochen werden. Die darin aufgehobenen Geräte könnten in einem neu zu bauendem Gartengerätehaus untergebracht werden. SIN/MMA

 
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