Zum anfangen schon mal der Grundriss und die Ansichten.
Das Bauvolumen beträgt in etwa die baugenehmigungsfreien 15 m3!
(NBauO §69 Satz 1 Anhang 1.1)
Noch zu klären wäre der Begriff "Aufenthaltsraum". Ich gehe im Moment davon aus, dass es sich um einen Abstellraum handelt. Ob der Einbau einer "Werkbank" es zu einem Aufenthaltsraum macht, kann ich nicht sagen.
Des weiteren wäre zu klären, ob sich die 15 m3 auf das Maß der baulichen Nutzung des Baugrundes bezieht oder nur auf das Volumen des einzelnen Bauwerks. Kurz gesagt, kann man beliebig viele solcher Hütten auf einem Baugrundstück errichten???
Coole Idee vielleicht vier? davon?